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Umschulung: Eine gleichwertige Qualifizierung zur Berufsausbildung?

Umschulung: Eine gleichwertige Qualifizierung zur Berufsausbildung?

 

Wer über eine berufliche Neuorientierung nachdenkt, stößt schnell auf die Frage: Ist eine Umschulung eine gleichwertige Qualifizierung wie eine reguläre Berufsausbildung? Die Antwort darauf ist wichtig, denn sie beeinflusst Karrierechancen, rechtliche Anerkennung und den Zugang zum Arbeitsmarkt.

 

Dieser Ratgeber behandelt folgende Themen:

 

Unterschiede zwischen Ausbildung und Umschulung

Eine klassische Berufsausbildung richtet sich in der Regel an Schulabgängerinnen und Schulabgänger oder junge Erwachsene, die einen anerkannten Abschluss erwerben möchten. Sie dauert meist zwei bis dreieinhalb Jahre und vermittelt Schritt für Schritt alle Inhalte eines Berufs.

Eine Umschulung dagegen ist eine verkürzte Form der beruflichen Qualifizierung. Sie richtet sich an Erwachsene, die bereits im Berufsleben standen, aber aus gesundheitlichen, strukturellen oder persönlichen Gründen eine neue Perspektive benötigen. Die Dauer ist kürzer, der Fokus liegt stärker auf den wesentlichen Ausbildungsinhalten.

 

Gleichwertigkeit der Abschlüsse

Rein rechtlich ist das Ergebnis jedoch gleichwertig. Ob Ausbildung oder Umschulung: Am Ende steht eine Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen zuständigen Stelle. Wer diese besteht, erlangt den gleichen Berufsabschluss. Damit ist die Qualifizierung durch eine Umschulung dem Ausbildungsabschluss gleichgestellt.

 

Für wen eignet sich eine Umschulung?

Eine Umschulung ist vor allem für Menschen interessant, die schnell in einen neuen Beruf einsteigen möchten oder müssen. Sie ermöglicht eine anerkannte Qualifizierung, ohne den langen Ausbildungsweg erneut zu gehen. Besonders gefördert wird sie bei Arbeitslosigkeit oder wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

 

Fazit: Umschulung als anerkannte Qualifizierung

Auch wenn sich Ablauf und Zielgruppe unterscheiden, gilt: Eine Umschulung führt zu einer gleichwertigen Qualifizierung wie eine reguläre Berufsausbildung. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zählt am Ende der Abschluss – und der ist in beiden Fällen identisch.