Eine Umschulung kann der entscheidende Schritt für einen beruflichen Neuanfang sein – doch viele stellen sich die Frage: „Wovon lebe ich während der Umschulung?“ In vielen Fällen können Sie finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erhalten. Hier erfahren Sie, wie viel Arbeitslosengeld Sie während einer Umschulung bekommen und worauf Sie achten sollten.
Dieser Ratgeber behandelt folgende Themen:
• Arbeitslosengeld während einer Umschulung: Voraussetzungen, Höhe und Bezugsdauer
• Bürgergeld bei einer Umschulung: Voraussetzungen und Höhe
• Weitere finanzielle Hilfen während der Umschulung: Weiterbildungsprämie, Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Lernmittel
• Bildungsgutschein beantragen
1. Arbeitslosengeld I während einer Umschulung
Wenn Sie vor der Umschulung bereits Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, können Sie dieses in der Regel während der Umschulung weiter erhalten – vorausgesetzt, die Maßnahme ist von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt.
Voraussetzungen:
• Gültiger Bildungsgutschein
• Umschulung dient der beruflichen Wiedereingliederung
• Teilnahme an einer zertifizierten Maßnahme
Höhe des ALG I:
• 60 Prozent des letzten Nettogehalts
• 67 Prozent, wenn Sie ein Kind haben
• Berechnung auf Basis des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten 12 Monate
Bezugsdauer:
• In der Regel bis zu 12 Monate, bei längerer Berufstätigkeit auch bis zu 24 Monate
• Während einer Umschulung wird jeder Tag, an dem Sie ALG I beziehen, nur als halber Tag auf Ihre ursprüngliche Anspruchsdauer angerechnet und verlängert somit die Gesamtbezugsdauer
2. Bürgergeld bei einer Umschulung
Wenn Sie keinen Anspruch (mehr) auf ALG I haben, können Sie während der Umschulung Bürgergeld (ehemals ALG II) beantragen – vorausgesetzt, die Maßnahme ist als Weiterbildung oder Umschulung anerkannt.
Höhe des Bürgergelds (Stand 2025):
• 563 Euro Regelsatz für Alleinstehende
• Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen (in angemessener Höhe)
• Eventuelle Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende) werden berücksichtigt
3. Weitere finanzielle Hilfen während der Umschulung
Neben dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, können Sie bei einer geförderten Umschulung zusätzliche Leistungen beantragen:
• Fahrtkosten zur Bildungsstätte
• Kosten für Kinderbetreuung
• Zuschüsse für Lernmittel
• Unterbringungskosten bei auswärtiger Schulung
• Weiterbildungsprämie (ein anrechnungsfreier Bonus über 150,- € monatlich)
Diese Unterstützungen erhöhen die finanzielle Planungssicherheit während der Maßnahme.
Tipp: Bildungsgutschein beantragen
Um eine Umschulung fördern zu lassen, benötigen Sie in der Regel einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Damit werden nicht nur die Schulungskosten übernommen, sondern auch die finanzielle Unterstützung geregelt.
Fazit
Die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer Umschulung hängt davon ab, ob Sie ALG I oder Bürgergeld erhalten. In beiden Fällen haben Sie die Chance auf eine finanzielle Absicherung – plus zusätzlicher Förderleistungen. Wichtig ist: Lassen Sie sich frühzeitig beraten und klären Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig.